Transparenzbekanntmachung zur Oberbürgermeister-, Stadtrats- und Kreistagswahl am 08. März 2026

Hinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/900:

Diese Mitteilung erfolgt gemäß der EU-Verordnung 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTPW-VO).

Veranlasser
SPD-Ortsverein Neustadt bei Coburg
vertreten durch den Vorsitzenden Tobias Blenk
Schlesische Str. 1
96465 Neustadt bei Coburg
Telefon: 09561 75615
E-Mail: info@spd-neustadt-bei-coburg.de

Kontrollierende Einrichtung
BayernSPD – Landesverband
Oberanger 38
80331 München

Telefon: 089 231711-0
Telefax: 089 231711-38

E-Mail: info@bayernspd.de

Art der politischen Werbung
Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Neustadt bei Coburg und im Landkreis Coburg.

Zeitraum der Veröffentlichung
Voraussichtlich Oktober 2025 bis März 2026

Finanzierung
Alle beschriebenen Maßnahmen werden aus Eigenmitteln der SPD Neustadt bei Coburg finanziert. Es fließen keine Zuwendungen aus dem Ausland.

Druckdienstleister
Pawellek Siebdruck GmbH
Siemensstraße 7
15711 Königs Wusterhausen

Verarbeitung personenbezogener Daten
Für sämtliche analogen Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt.

Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird für sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.

Neustadt bei Coburg, im Januar 2026

Link zur EU-Verordnung